HÄUFIGE FRAGEN
Alles, was du wissen willst.
Kurz und ehrlich beantwortet — von der Kanzlei, die deinen Fall führt. Ist deine Frage nicht dabei, prüf einfach direkt deinen Flug.
ANSPRUCH & HÖHE
Ab wann steht mir eine Entschädigung zu?
Sobald dein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt, annulliert wird oder du wegen Überbuchung nicht mitfliegen darfst. Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht der Abflug — und der Ticketpreis spielt keine Rolle.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie richtet sich allein nach der Flugstrecke: 250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km und 600 € über 3.500 km — pro Person. Ob du 30 € oder 800 € fürs Ticket gezahlt hast, ist egal.
Gilt das auch für Pauschalreisen und Anschlussflüge?
Ja. Die EU-Verordnung gilt auch für Flüge innerhalb einer Pauschalreise. Bei einem verpassten Anschluss zählt die Verspätung am Endziel — selbst wenn der Zubringer nur wenige Minuten zu spät war.
Mein Flug wurde vorverlegt — habe ich Ansprüche?
Oft ja. Wird dein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt das laut Europäischem Gerichtshof als Annullierung — mit vollem Anspruch von 250 bis 600 €, selbst wenn du den früheren Flug mitgeflogen bist.
FRISTEN & BELEGE
Mein Flug ist Monate her. Ist es zu spät?
Nein. Ansprüche nach EU-VO 261/2004 verjähren in Deutschland erst drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem Sommer 2023 lässt sich also noch bis Ende 2026 durchsetzen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Im Kern nur deine Buchungsbestätigung mit Flugnummer und Datum. Boardingpass, Ticket oder Airline-Mails helfen zusätzlich. Vieles gleichen wir ohnehin mit unseren eigenen Flugdaten ab.
Was, wenn ich meinen Boardingpass nicht mehr habe?
Kein Problem. Die Buchungsbestätigung genügt in aller Regel. Deine Anwesenheit am Flug lässt sich auch anders belegen — wir sagen dir, was wir konkret brauchen.
KOSTEN & ABLAUF
Was kostet mich das?
Keine Vorkosten. Wir arbeiten auf Erfolgshonorar-Basis nach § 4a RVG — du zahlst nur, wenn tatsächlich Geld fließt. Vor der Beauftragung siehst du schwarz auf weiß, welcher Anteil im Erfolgsfall abgezogen wird und was bei dir ankommt.
Wie läuft die Durchsetzung ab?
Du gibst Flugnummer und Datum an, wir prüfen den Anspruch sofort. Passt alles, übernimmt unsere Partnerkanzlei: Sie fordert die Airline zur Zahlung auf — und klagt, wenn diese nicht zahlt. Du unterschreibst einmal digital, den Rest machen wir.
Wer steht hinter Flugfair?
Flugfair ist ein Dienst der HSL Solutions GmbH aus Düsseldorf. Die Mandate führt die Partnerkanzlei Novalex — echte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, kein Inkasso-Portal. Mehr dazu auf unserer Kanzlei-Seite.
STREIK, WETTER & AUSREDEN
Was gilt bei Sturm oder Streik?
Bei echten außergewöhnlichen Umständen muss die Airline nicht zahlen — aber sie muss sie beweisen. Wir gleichen jeden Fall mit amtlichen Wetterdaten und Lagemeldungen ab, bevor wir ihn übernehmen: Wir wissen, ob die Ausrede hält.
Die Airline nennt einen technischen Defekt — zählt das?
Meistens nicht. Technische Defekte gehören zum normalen Betriebsrisiko der Airline und befreien sie in der Regel nicht von der Zahlung. Nur bei versteckten Herstellungsfehlern oder Sabotage kann das anders sein.