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EU-VO 261/2004 · VERSTÄNDLICH ERKLÄRT

Deine Fluggastrechte. Auf den Punkt.

Seit 2004 schützt die EU-Fluggastrechteverordnung jeden Passagier, der in der EU startet oder mit einer EU-Airline landet: Bei großen Verspätungen, Annullierungen und verweigertem Boarding stehen dir pauschal 250 bis 600 € zu — unabhängig vom Ticketpreis und bis zu drei Jahre rückwirkend. Welche Regel wann greift, erklären unsere Ratgeber: anwaltlich geprüft, mit echten Urteilen, ohne Juristendeutsch.

DIE GRUNDLAGEN

SONDERFÄLLE & VERTIEFUNG