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Flugausfall: Entschädigung und Erstattung bei Annullierung

Ein gestrichener Flug ist mehr als ein Ärgernis — er ist fast immer ein Zahlungsanspruch. Was viele nicht wissen: Entschädigung und Ticketerstattung gibt es zusammen. Hier stehen alle Regeln, Fristen und Tricks der Airlines.

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Porträt von Dr. Saban Sincar, LL.M.

Geprüft von Dr. Saban Sincar, LL.M.

Rechtsanwalt · Aktualisiert am 08. Juli 2026 · 12 Min.

  • Echte Anwälte statt Inkasso-Portal
  • Erfolgshonorar — keine Vorkosten
  • Eigene Live-Flugdatenerfassung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug: 250–600 € Entschädigung — zusätzlich zur Erstattung oder zum Ersatzflug
  • Du hast die Wahl: Ticket voll erstatten lassen oder schnellstmögliche Ersatzbeförderung
  • Auch ein vorverlegter Flug (mehr als 1 Stunde früher) zählt rechtlich als Annullierung
  • „Außergewöhnliche Umstände" muss die Airline beweisen — technische Defekte zählen in der Regel nicht
  • Erfolgshonorar: keine Vorkosten, du zahlst nur, wenn Geld fließt
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  1. 1.Wann bekomme ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung?
  2. 2.Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Annullierung zu?
  3. 3.Erstattung oder Ersatzflug: Was steht mir zusätzlich zu?
  4. 4.Gestrandet am Flughafen: Deine Betreuungsrechte
  5. 5.Mein Flug wurde vorverlegt — zählt das auch?
  6. 6.Was sollte ich bei einem Flugausfall sofort tun?
  7. 7.Wann muss die Airline nicht zahlen?
  8. 8.Muss ich den Ersatzflug der Airline akzeptieren?
  9. 9.Wie lange kann ich rückwirkend fordern?
  10. 10.So läuft die Durchsetzung bei uns
  11. 11.Quellen

„Ihr Flug wurde gestrichen" — kaum eine Nachricht ruiniert Reisepläne gründlicher. Die gute Nachricht: Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 behandelt Annullierungen streng. In den meisten Fällen bekommst du nicht nur dein Geld oder einen Ersatzflug, sondern zusätzlich eine Entschädigung von 250 bis 600 €. Airlines erzählen gern etwas anderes — deshalb hier die vollständigen Regeln.

Wann bekomme ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung?

Der Ausgleichsanspruch (Art. 5 i. V. m. Art. 7 EU-VO 261/2004) entsteht, wenn die Airline deinen Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert. Informiert sie dich früher, entfällt die Entschädigung — Erstattung oder Ersatzflug stehen dir trotzdem zu.

Bei kurzfristigeren Absagen kann sich die Airline nur freikaufen, wenn sie dir einen zumutbaren Ersatzflug anbietet:

Ankündigung vor AbflugAirline zahlt keine Entschädigung, wenn der Ersatzflug …
mehr als 14 Tage— (nie Entschädigung, aber Erstattung/Ersatz)
7–14 Tagehöchstens 2 h früher startet und höchstens 4 h später ankommt
weniger als 7 Tagehöchstens 1 h früher startet und höchstens 2 h später ankommt

Verfehlt das Angebot diese Fenster auch nur knapp, bleibt dein Anspruch bestehen.

Was alles als Annullierung zählt

Der Begriff ist weiter, als Airlines ihn verwenden. Eine Annullierung liegt auch vor, wenn:

  • dein Flug startet, aber zum Startflughafen zurückkehrt (EuGH, Urt. v. 13.10.2011, C-83/10 — Sousa Rodríguez) [1]
  • dein Flug klammheimlich aus dem Flugplan verschwindet und du auf eine andere Verbindung umgebucht wirst — „wir haben Sie umgebucht" ist meist nur das freundliche Wort für „wir haben annulliert"
  • die Airline zwei Flüge zusammenlegt und deiner dabei seine Flugnummer verliert
  • der Flug auf einen anderen Kalendertag verlegt wird

Die Informationspflicht: Beweislast bei der Airline

Beruft sich die Airline auf die 14-Tage-Frist, muss sie beweisen, dass die Information dich rechtzeitig erreicht hat — nicht du das Gegenteil. Ging die Nachricht nur ans Reisebüro oder Buchungsportal und kam nie bei dir an, geht das zulasten der Airline (EuGH, Urt. v. 11.05.2017, C-302/16 — Krijgsman). Prüfe also dein Postfach-Datum genau: Zwischen „Mail der Airline vom 20. Tag vorher" und „tatsächlich informiert" liegt oft der ganze Anspruch.

Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Annullierung zu?

Die Beträge sind dieselben wie bei großen Verspätungen und richten sich allein nach der Flugstrecke:

StreckeEntschädigung pro Person
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €

Eine Kürzung um 50 % ist nur erlaubt, wenn dich der angebotene Ersatzflug mit begrenzter Zusatzverspätung ans Ziel bringt (Art. 7 Abs. 2) — bei Kurzstrecken maximal 2 Stunden später, bei Langstrecken maximal 4.

Rechenbeispiel: Herr Öztürk und seine Frau wollen von Düsseldorf nach New York. Drei Tage vor Abflug streicht die Airline den Flug und bietet einen Ersatz, der 7 Stunden später ankommt. Anspruch: 2 × 600 € = 1.200 € — zusätzlich zum Ersatzflug. Hätte der Ersatz nur 3 Stunden Differenz gehabt, wären es 2 × 300 € gewesen.

Erstattung oder Ersatzflug: Was steht mir zusätzlich zu?

Hier machen Airlines am liebsten Nebel. Deshalb klar getrennt: Die Entschädigung aus Art. 7 ist ein Zusatzanspruch. Unabhängig davon hast du nach Art. 8 die Wahl.

Option 1: Vollständige Ticketerstattung

Binnen sieben Tagen, als Geldzahlung, für alle nicht genutzten Flugscheine. Ist die Reise durch die Annullierung sinnlos geworden — das Geschäftstreffen vorbei, das Kreuzfahrtschiff abgelegt —, umfasst die Erstattung auch bereits geflogene Teilstrecken plus einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangspunkt.

Option 2: Ersatzbeförderung

Zum Endziel, schnellstmöglich — das schließt Flüge anderer Airlines und andere Verkehrsmittel ein, wenn die eigene Airline tagelang nichts frei hat. Alternativ kannst du einen späteren Wunschtermin wählen, etwa wenn du die Reise lieber verschiebst. Wichtig: Die Wahl liegt bei dir, nicht bei der Airline — die automatische Umbuchung auf übermorgen musst du nicht schlucken.

Ein Gutschein ist keine Erstattung: Du musst ihn nur akzeptieren, wenn du ausdrücklich zustimmst.

Gestrandet am Flughafen: Deine Betreuungsrechte

Solange du auf den Ersatzflug wartest, gelten die Betreuungsleistungen aus Art. 9 — unabhängig davon, ob die Annullierung entschädigungspflichtig ist:

WartezeitDas schuldet dir die Airline
ab 2–4 Stunden (je nach Strecke)Mahlzeiten, Getränke, zwei Telefonate/E-Mails
Verschiebung auf den Folgetagzusätzlich Hotel und Transfer

Stellt die Airline nichts, gilt die alte Regel: Selbst kaufen, Belege sichern, erstatten lassen. Diese Auslagen kommen zusätzlich zur Entschädigung — sie werden nicht verrechnet.

Mein Flug wurde vorverlegt — zählt das auch?

Ja — und das übersehen selbst viele Vielflieger. Der EuGH hat entschieden: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, steht das einer Annullierung gleich (EuGH, Urt. v. 21.12.2021, C-146/20 u. a. — Azurair) [2]. Wer morgens um 6 statt um 9 fliegen soll, hat also dieselben Ansprüche wie bei einem gestrichenen Flug — inklusive möglicher Entschädigung, wenn die Änderung kurzfristig kam.

Was sollte ich bei einem Flugausfall sofort tun?

  1. Grund erfragen und schriftlich geben lassen — die Begründung entscheidet später über den Anspruch
  2. Alternativen prüfen, nichts vorschnell unterschreiben — vor allem keine Gutschein-„Deals" unter Wert
  3. Belege sammeln: Buchung, Annullierungs-Mail, Bordkarten, Quittungen für Essen, Hotel, Ersatztransport
  4. Betreuung einfordern — Verpflegung und Hotel sind dein Recht, keine Kulanz
  5. Selbst gebuchte Ersatzkosten dokumentieren: Bleibt die Airline untätig, kannst du notwendige Ersatzbeförderung als Schadensersatz geltend machen

Und falls die Belege fehlen: Annullierungen sind in unserer eigenen Flugdatenerfassung meist schon dokumentiert — inklusive der Frage, ob vergleichbare Flüge am selben Tag normal stattfanden.

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Nur bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen (Art. 5 Abs. 3) — und die Airline trägt dafür die volle Beweislast. Die Rechtsprechung ist streng:

  • Technische Defekte gehören zum normalen Betriebsrisiko und entlasten in aller Regel nicht (EuGH, Urt. v. 17.09.2015, C-257/14 — van der Lans) [3]
  • Streik des eigenen Personals ist ihr unternehmerisches Risiko — die Streik-Arten-Tabelle steht im Ratgeber Streik
  • Wetter zählt nur in echten Extremlagen — die Einordnung liefert der Ratgeber Unwetter
  • „Operationelle Gründe" sind gar keine Begründung, sondern eine Nebelkerze

Pauschale Verweise reichen vor Gericht nicht — wir gleichen solche Behauptungen mit unseren eigenen Wetter- und Flugdaten ab. Und selbst beim echten außergewöhnlichen Umstand bleibt die zweite Prüfstufe: Hat die Airline alles Zumutbare getan, um dich trotzdem ans Ziel zu bringen?

Muss ich den Ersatzflug der Airline akzeptieren?

Nein. Du kannst stattdessen die volle Erstattung wählen — etwa wenn die Reise durch die Verschiebung sinnlos geworden ist. Nimmst du den Ersatzflug und kommst trotzdem mit drei oder mehr Stunden Verspätung am Endziel an, kann sogar ein weiterer Anspruch entstehen. Die Details erklärt der Ratgeber Flugverspätung: Entschädigung durchsetzen; bei Umsteigeverbindungen hilft Anschlussflug verpasst.

Wie lange kann ich rückwirkend fordern?

Drei Jahre ab Ende des Flugjahres (§§ 195, 199 BGB):

Deine Annullierung war im Jahr …Durchsetzbar bis
202431.12.2027
202531.12.2028
202631.12.2029

So läuft die Durchsetzung bei uns

  1. Flugnummer und geplantes Datum eingeben — auch für längst vergangene Flüge
  2. Prüfung mit Belegkette: Annullierungszeitpunkt, Ersatzangebot, Ausreden-Lage
  3. Anwaltliche Zahlungsaufforderung, bei Bedarf Mahnverfahren oder Klage
  4. Auszahlung an dich — abzüglich des vorab vereinbarten Erfolgshonorars

Unsere Kanzlei arbeitet auf Erfolgshonorar-Basis: keine Vorkosten, Zahlung nur bei Erfolg, den Anteil siehst du vor der Beauftragung.

Quellen

  1. EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Rs. C-83/10 (Sousa Rodríguez) — curia.europa.eu
  2. EuGH, Urteil vom 21.12.2021, verb. Rs. C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20 (Azurair u. a.) — curia.europa.eu
  3. EuGH, Urteil vom 17.09.2015, Rs. C-257/14 (van der Lans) — curia.europa.eu
  4. EuGH, Urteil vom 11.05.2017, Rs. C-302/16 (Krijgsman — Informationspflicht) — curia.europa.eu
  5. Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 5, 7, 8, 9 — eur-lex.europa.eu

Die Verspätungslage — gerade jetzt

Unser System bewertet Ankünfte live nach EU-VO 261/2004. Jede Zeile mit Betrag ist ein entstandener Anspruch — vielleicht ist deiner dabei:

ANKUNFT · LIVE
Aktuelle Ankünfte an deutschen Flughäfen mit Verspätungsstatus und möglichem Anspruch nach EU-Verordnung 261/2004
FLUGNACHPLANSTATUSANSPRUCH
LH 690FRA20:15VERSPÄTET +14:20+14:20
UA 961DUS12:40VERSPÄTET +4:05+4:05
EW 9585DUS14:05VERSPÄTET +3:41+3:41
PC 1004CGN15:10VERSPÄTET +3:10+3:10
X3 2312MUC15:35ANNULLIERT400 €
W6 1350BER16:45VERSPÄTET +3:06+3:06
EW 463CGN16:20VERSPÄTET +2:12kein Anspruch
LH 2030DUS13:50GELANDETkein Anspruch

Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung: 250–600 € nach EU-VO 261/2004 · Live aus unserer eigenen Flugdatenerfassung

Häufige Fragen

Wann habe ich bei einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung?

Wenn die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert und kein zumutbares Ersatzangebot innerhalb der gesetzlichen Zeitfenster macht. Die Höhe: 250–600 € je nach Strecke — zusätzlich zu Erstattung oder Ersatzflug.

Bekomme ich Entschädigung UND mein Ticket zurück?

Ja, das sind zwei getrennte Ansprüche: Die Ausgleichszahlung (250–600 €) kommt zusätzlich zur Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung. Airlines stellen das gern als Entweder-oder dar — das ist falsch.

Muss ich einen Gutschein akzeptieren?

Nein. Die Erstattung muss als Geldzahlung binnen 7 Tagen erfolgen. Ein Gutschein ist nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig — und meist das schlechtere Geschäft.

Mein Flug wurde 3 Stunden vorverlegt — habe ich Rechte?

Ja. Eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde gilt laut EuGH als Annullierung — mit allen Ansprüchen inklusive möglicher Entschädigung bei kurzfristiger Ankündigung.

Die Airline nennt 'operationelle Gründe' — muss sie trotzdem zahlen?

Sehr wahrscheinlich ja. Pauschale Begründungen genügen nicht; die Airline muss außergewöhnliche Umstände konkret beweisen. Technische Defekte und hausgemachte Probleme zählen regelmäßig nicht dazu.

Wie lange kann ich eine Annullierung rückwirkend geltend machen?

Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfinden sollte. Ein annullierter Flug aus 2023 ist also noch bis Ende 2026 durchsetzbar.

Die Airline hat mich einfach auf einen anderen Flug umgebucht — ist das eine Annullierung?

In aller Regel ja: Verschwindet dein ursprünglicher Flug aus dem Plan oder verliert seine Flugnummer, liegt rechtlich eine Annullierung vor — mit allen Ansprüchen, auch wenn die Airline es Umbuchung nennt.

Muss die Airline mich auch mit einer anderen Airline befördern?

Ja, wenn das die schnellstmögliche Option ist. Die Ersatzbeförderung ist nicht auf das eigene Streckennetz beschränkt — bei freien Plätzen der Konkurrenz kannst du darauf bestehen.

Die Info ging nur an mein Buchungsportal — zählt das als rechtzeitige Benachrichtigung?

Nicht automatisch. Die Airline muss beweisen, dass die Information DICH rechtzeitig erreicht hat. Blieb sie beim Portal hängen, geht das zu ihren Lasten — dein Anspruch bleibt.

Mein Flug ist gestartet und wieder umgekehrt — Verspätung oder Annullierung?

Rechtlich eine Annullierung, sobald der Flug nicht planmäßig durchgeführt wird und du auf eine andere Verbindung ausweichen musst. Das hat der EuGH ausdrücklich entschieden.

Porträt von Dr. Saban Sincar, LL.M.

Dr. Saban Sincar, LL.M.

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