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Flugverspätung: Entschädigung von bis zu 600 € durchsetzen

Ab drei Stunden Ankunftsverspätung schuldet dir die Airline 250 bis 600 € — unabhängig vom Ticketpreis. Hier erfährst du, wann der Anspruch entsteht, was du sofort tun solltest und wie du dein Geld bekommst.

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Porträt von Dr. Saban Sincar, LL.M.

Geprüft von Dr. Saban Sincar, LL.M.

Rechtsanwalt · Aktualisiert am 08. Juli 2026 · 12 Min.

  • Echte Anwälte statt Inkasso-Portal
  • Erfolgshonorar — keine Vorkosten
  • Eigene Live-Flugdatenerfassung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 3 Stunden Verspätung am Zielort stehen dir 250–600 € zu — pro Person, unabhängig vom Ticketpreis
  • Die Höhe richtet sich nur nach der Flugstrecke, nicht nach dem Grund der Verspätung
  • Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren (Ende des Kalenderjahres) — auch alte Flüge zählen
  • Bei „außergewöhnlichen Umständen" (z. B. Sturm) entfällt der Anspruch — aber die Airline muss das beweisen
  • Wir prüfen deinen Flug mit eigenen Live-Daten und arbeiten auf Erfolgshonorar-Basis: keine Vorkosten, Zahlung nur bei Erfolg
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  1. 1.Wann bekomme ich bei einer Flugverspätung eine Entschädigung?
  2. 2.Wie viel Entschädigung steht mir zu?
  3. 3.Was sollte ich bei einer Flugverspätung sofort tun?
  4. 4.Was steht mir während der Wartezeit am Flughafen zu?
  5. 5.Abflug oder Ankunft: Welche Verspätung zählt wirklich?
  6. 6.Wann muss die Airline nicht zahlen — und wer muss das beweisen?
  7. 7.Die beliebtesten Airline-Ausreden — und was sie taugen
  8. 8.Wie lange kann ich die Entschädigung rückwirkend fordern?
  9. 9.Gilt das auch für Pauschalreisen und Anschlussflüge?
  10. 10.Wie setze ich meinen Anspruch am besten durch?
  11. 11.Quellen

Dein Flug ist mit Stunden Verspätung gelandet, der Anschluss weg, der Urlaubstag ruiniert — und die Airline schweigt? Dann hast du in vielen Fällen einen handfesten Zahlungsanspruch. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gibt dir bei großen Verspätungen einen pauschalen Ausgleichsanspruch von 250 bis 600 € — und zwar zusätzlich zu deinem Ticket, das du behalten oder nutzen durftest.

Wann bekomme ich bei einer Flugverspätung eine Entschädigung?

Entscheidend ist die Verspätung bei der Ankunft am Endziel — nicht beim Abflug. Der Europäische Gerichtshof hat in der Grundsatzentscheidung Sturgeon (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07) klargestellt: Ab drei Stunden Ankunftsverspätung stehen Passagieren die gleichen Ausgleichszahlungen zu wie bei einer Annullierung [1].

Die vier Voraussetzungen im Detail

1. Der Flug fällt unter die Verordnung. Das ist großzügiger, als viele denken — die Übersicht:

AbflugAnkunftAirlineGeschützt?
EUegalegalJa
Nicht-EUEUEU-AirlineJa
Nicht-EUEUNicht-EU-AirlineNein
Nicht-EUNicht-EUegalNein

Der verspätete Rückflug von New York nach Düsseldorf mit einer US-Airline ist also nicht geschützt — mit Lufthansa oder Eurowings dagegen schon. Zur EU zählen hier auch Norwegen, Island und die Schweiz.

2. Mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel. Nicht beim Abflug, nicht am Umsteigeort — am Endziel deiner Buchung.

3. Bestätigte Buchung und rechtzeitiges Erscheinen. Der übliche Streitpunkt ist das „rechtzeitig": Halte die Check-in-Zeiten der Airline ein und bewahre deine Bordkarte mit Zeitstempel auf.

4. Keine außergewöhnlichen Umstände — beziehungsweise: Die Airline kann keine beweisen. Dazu unten mehr.

Der Türöffnungs-Moment: Wenn Minuten über Hunderte Euro entscheiden

Als Ankunftszeit zählt nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, sondern der Moment, in dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird (EuGH, Urt. v. 04.09.2014, C-452/13 — Germanwings) [2]. Zwischen Touchdown und Türöffnung vergehen je nach Flughafen fünf bis fünfzehn Minuten — Rollzeit, Parkposition, Treppe oder Finger. Airlines rechnen in Grenzfällen gern mit der Landezeit und drücken die Verspätung so unter drei Stunden. Genau diese Minuten machen bei knappen Fällen den Unterschied, und genau deshalb erfassen wir Ankunftszeiten mit eigener, dokumentierter Methodik. Faustregel: Zeigt deine App „2:50 h Verspätung" an, lohnt die Prüfung fast immer.

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Die drei Stufen nach Art. 7

Die Höhe deiner Entschädigung hängt allein von der Großkreis-Distanz zwischen Start- und Zielflughafen ab (Art. 7 EU-VO 261/2004):

FlugstreckeEntschädigung pro Person
bis 1.500 km (z. B. Düsseldorf–Mallorca)250 €
1.500–3.500 km (z. B. Köln–Antalya)400 €
über 3.500 km (z. B. Düsseldorf–New York)600 €

Wichtig: Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Auch wer für 29 € geflogen ist, bekommt bei einer verspäteten Mallorca-Landung die vollen 250 €. Der Anspruch gilt pro Person — auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz. Nur bei Langstreckenflügen über 3.500 km darf die Airline die Zahlung um 50 % kürzen, wenn die Verspätung unter vier Stunden bleibt (Art. 7 Abs. 2).

Rechenbeispiel: Familie Weber fliegt zu viert von Köln nach Antalya (rund 2.100 km). Die Maschine landet mit 3 Stunden 20 Minuten Verspätung. Anspruch: 4 × 400 € = 1.600 € — mehr, als der ganze Familienurlaub im Frühbucher-Angebot gekostet hat.

Wie die Distanz gemessen wird

„Großkreis" bedeutet: die kürzeste Verbindung über die Erdkugel zwischen Start- und Zielflughafen — nicht die tatsächlich geflogene Route und bei Umsteigeverbindungen nicht die Summe der Teilstrecken, sondern die Direktdistanz zum Endziel. Das kann kurios wirken: Wer über einen großen Umweg fliegt, bekommt trotzdem nur die Direktdistanz angerechnet. In Grenzfällen um 1.500 oder 3.500 km entscheidet die Messung über die Stufe — wir rechnen das flughafengenau nach.

Die 50-Prozent-Kürzung: eng begrenzt

Nur auf der Langstrecke über 3.500 km darf die Airline die Entschädigung halbieren — und nur, wenn die Ankunftsverspätung unter vier Stunden bleibt (Art. 7 Abs. 2). Auf Kurz- und Mittelstrecken gibt es bei Verspätungen keine Kürzungsmöglichkeit. Airlines, die pauschal „aus Kulanz die Hälfte" anbieten, spekulieren schlicht auf dein Nichtwissen.

Was sollte ich bei einer Flugverspätung sofort tun?

Mit ein paar Handgriffen am Flughafen sicherst du dir die besten Karten für die Durchsetzung:

  1. Verspätung dokumentieren: Foto von der Anzeigetafel, Screenshot aus der Airline-App, Uhrzeit der Türöffnung notieren
  2. Bestätigung verlangen: Lass dir die Verspätung und ihren Grund am Schalter schriftlich bestätigen
  3. Belege aufheben: Bordkarte, Buchungsbestätigung und Quittungen für Essen, Getränke oder Hotel aufbewahren
  4. Betreuungsleistungen einfordern: Ab zwei Stunden Wartezeit stehen dir Mahlzeiten und Getränke zu, bei Übernachtung auch ein Hotel (Art. 9)
  5. Nichts unterschreiben, was wie ein Verzicht aussieht — Gutscheine der Airline sind fast immer schlechter als dein gesetzlicher Anspruch

Ein Punkt, den viele nicht wissen: Selbst wenn du diese Beweise nicht gesammelt hast, ist dein Anspruch nicht verloren. Unsere eigene Flugdatenbank erfasst Flugbewegungen laufend — in vielen Fällen haben wir die Verspätung deines Fluges bereits dokumentiert, bevor du uns kontaktierst.

Was steht mir während der Wartezeit am Flughafen zu?

Unabhängig von der späteren Entschädigung hat die Airline dich während der Wartezeit zu versorgen — die Betreuungsleistungen nach Art. 6 und 9 der Verordnung. Sie greifen gestaffelt nach Strecke:

FlugstreckeBetreuung ab Wartezeit von
bis 1.500 km2 Stunden
1.500–3.500 km3 Stunden
über 3.500 km4 Stunden

Ab diesen Schwellen schuldet dir die Airline Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonate oder E-Mails. Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, kommen Hotelunterbringung und Transfer dazu. Stellt die Airline nichts bereit, kauf das Nötige selbst und bewahre die Belege auf — angemessene Auslagen muss sie dir zusätzlich erstatten.

Und ein oft übersehenes Recht: Ab fünf Stunden Abflugverspätung kannst du vom Flug zurücktreten und die vollständige Ticketerstattung verlangen (Art. 6 Abs. 1 iii) — auch wenn die Maschine später doch noch fliegt.

Abflug oder Ankunft: Welche Verspätung zählt wirklich?

Viele Betroffene schauen auf die Abflugzeit — entscheidend für die Entschädigung ist aber allein die Ankunft am Endziel. Das kann in beide Richtungen kippen:

  • Startet dein Flug 3,5 Stunden zu spät, holt aber in der Luft auf und landet nur 2 Stunden 55 Minuten verspätet: keine Entschädigung
  • Startet er nur 2 Stunden zu spät, verpasst aber das Nachtflugverbot-Fenster und landet 4 Stunden später: voller Anspruch

Als Ankunftszeit gilt der Moment der Türöffnung — nicht das Aufsetzen auf der Bahn (EuGH C-452/13, Germanwings). In Grenzfällen um die Drei-Stunden-Marke entscheiden Minuten über hunderte Euro. Airlines runden dabei gern zu ihren Gunsten; unsere Flugdaten dokumentieren die tatsächlichen Zeiten mit nachvollziehbarer Methodik — gerade die 2:55-h-Fälle lohnen die genaue Prüfung.

Wann muss die Airline nicht zahlen — und wer muss das beweisen?

Die Airline wird von der Zahlungspflicht nur frei, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen (Art. 5 Abs. 3). Darunter fallen etwa extreme Wetterlagen, Fluglotsenstreiks oder Vogelschlag.

Die gute Nachricht: Die Beweislast liegt vollständig bei der Airline — und die Gerichte legen die Ausnahme eng aus.

Technischer Defekt: der entzauberte Dauerbrenner

„Technische Probleme an der Maschine" klingt nach höherer Gewalt, ist aber juristisch das Gegenteil: Flugzeuge sind komplexe Maschinen, ihre Wartung und ihre Defekte gehören zum normalen Betrieb jeder Airline (EuGH, Urt. v. 22.12.2008, C-549/07 — Wallentin-Hermann) [3]. Das gilt selbst für Defekte, die trotz ordnungsgemäßer Wartung überraschend auftreten (EuGH, C-257/14 — van der Lans). Nur echte Exoten entlasten: versteckte Fabrikationsfehler einer ganzen Baureihe, Sabotage, behördliche Rückrufe. Hörst du „technischer Defekt", kannst du fast immer mit deiner Entschädigung rechnen.

Crew-Probleme, Streik, Wetter

  • Fehlende oder ausgefallene Crew (Dienstzeitüberschreitung, Krankmeldungen): Planungssache der Airline — kein außergewöhnlicher Umstand
  • Streik des eigenen Personals entlastet die Airline meist nicht — die Details samt Streik-Arten-Tabelle stehen im Ratgeber Streik
  • Wetter ist nur in echten Extremlagen eine Ausrede — wann genau, erklärt der Ratgeber Unwetter
  • Pauschale Formulierungen ohne konkreten Nachweis halten vor Gericht selten stand

Genau hier setzen wir an: Jeder Fall wird bei uns automatisch mit Wetterdaten und Lagemeldungen abgeglichen. Behauptet die Airline ein Unwetter, das es laut Messdaten nie gab, wissen wir das — die Details stehen in den Ratgebern Unwetter und Streik.

Die beliebtesten Airline-Ausreden — und was sie taugen

Am Gate und im Antwortschreiben tauchen immer dieselben Begründungen auf. So ordnest du sie ein:

AusredeTaugt sie?
„Technischer Defekt"Nein — normales Betriebsrisiko, Anspruch bleibt
„Die Crew hat die Dienstzeit überschritten"Nein — Planungsproblem der Airline
„Die Maschine kam schon verspätet an"Meist nein — die Vorrotation ist ihr Risiko
„Wetterlage"Nur konkret bewiesen — pauschal reicht nicht
„Streik"Kommt darauf an, wer streiktDetails hier
„Operationelle Gründe"Nein — das ist gar keine Begründung

Merke: Die Airline muss die Ausnahme beweisen, nicht behaupten. Ein Zweizeiler im Antwortschreiben ist kein Beweis — und spätestens vor dem Amtsgericht zählen nur belegte Tatsachen.

Wie lange kann ich die Entschädigung rückwirkend fordern?

Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung verjähren in Deutschland nach den allgemeinen Regeln: drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Ein Beispiel: Für einen verspäteten Flug vom Sommer 2023 kannst du noch bis zum 31.12.2026 Entschädigung verlangen.

Prüfe also ruhig auch alte Reisen — viele Betroffene verschenken Geld, weil sie ihre Ansprüche für verfallen halten:

Dein Flug war im Jahr …Durchsetzbar bis
202431.12.2027
202531.12.2028
202631.12.2029

Gilt das auch für Pauschalreisen und Anschlussflüge?

Ja. Die Verordnung gilt auch für Flüge innerhalb einer Pauschalreise — dein Anspruch richtet sich gegen die ausführende Airline, nicht gegen den Reiseveranstalter. Reisepreisminderung beim Veranstalter und Ausgleichszahlung der Airline schließen sich nicht grundsätzlich aus.

Bei Umsteigeverbindungen zählt die Verspätung am Endziel: Kommt dein Zubringer nur 20 Minuten zu spät, du verpasst dadurch aber den Anschluss und landest 5 Stunden später als geplant, besteht der volle Anspruch (EuGH, Urt. v. 26.02.2013, C-11/11 — Folkerts) [4]. Alle Details dazu findest du in unserem Ratgeber Anschlussflug verpasst.

Wie setze ich meinen Anspruch am besten durch?

Du kannst die Airline selbst anschreiben — Musterbriefe gibt es viele. Die Praxis zeigt aber: Airlines ignorieren Privatpersonen häufig, antworten nach Wochen mit Textbausteinen, bieten Gutscheine statt Geld oder behaupten unbelegte Ausnahmen. Wer dann aufgibt, schenkt der Airline sein Geld — und genau darauf setzen ihre Prozesse.

Hinter Flugfair steht eine Rechtsanwaltskanzlei — kein Inkasso-Portal. Das heißt: Wir fordern nicht nur, wir können klagen. So läuft es ab:

  1. Flugnummer und Datum eingeben — unser System kennt die tatsächlichen Flugbewegungen und liefert die Ersteinschätzung oft in Sekunden
  2. Juristische Prüfung: Verspätungsdauer, Distanzklasse, Ausreden-Lage — mit Belegkette
  3. Anwaltliche Zahlungsaufforderung an die Airline; bleibt sie stur, folgen Mahnverfahren oder Klage
  4. Auszahlung an dich, abzüglich des vorab vereinbarten Erfolgshonorars

Du gehst dabei kein Kostenrisiko ein, das du nicht kennst: Wir arbeiten auf Erfolgshonorar-Basis (§ 4a RVG) — du zahlst nur, wenn tatsächlich Geld fließt, und siehst vor der Beauftragung schwarz auf weiß, welcher Anteil im Erfolgsfall abgezogen wird.

Quellen

  1. EuGH, Urteil vom 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 (Sturgeon) — curia.europa.eu
  2. EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Rs. C-452/13 (Germanwings) — curia.europa.eu
  3. EuGH, Urteil vom 22.12.2008, Rs. C-549/07 (Wallentin-Hermann); Urteil vom 17.09.2015, Rs. C-257/14 (van der Lans) — curia.europa.eu
  4. EuGH, Urteil vom 26.02.2013, Rs. C-11/11 (Folkerts) — curia.europa.eu
  5. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 — eur-lex.europa.eu

Die Verspätungslage — gerade jetzt

Unser System bewertet Ankünfte live nach EU-VO 261/2004. Jede Zeile mit Betrag ist ein entstandener Anspruch — vielleicht ist deiner dabei:

ANKUNFT · LIVE
Aktuelle Ankünfte an deutschen Flughäfen mit Verspätungsstatus und möglichem Anspruch nach EU-Verordnung 261/2004
FLUGNACHPLANSTATUSANSPRUCH
LH 690FRA20:15VERSPÄTET +14:20+14:20
UA 961DUS12:40VERSPÄTET +4:05+4:05
EW 9585DUS14:05VERSPÄTET +3:41+3:41
PC 1004CGN15:10VERSPÄTET +3:10+3:10
X3 2312MUC15:35ANNULLIERT400 €
W6 1350BER16:45VERSPÄTET +3:06+3:06
EW 463CGN16:20VERSPÄTET +2:12kein Anspruch
LH 2030DUS13:50GELANDETkein Anspruch

Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung: 250–600 € nach EU-VO 261/2004 · Live aus unserer eigenen Flugdatenerfassung

Häufige Fragen

Ab wann gibt es bei Flugverspätung eine Entschädigung?

Ab drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel. Maßgeblich ist der Moment, in dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird — nicht die Landung. Die Höhe beträgt je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 € pro Person.

Spielt der Ticketpreis für die Höhe der Entschädigung eine Rolle?

Nein. Die Entschädigung richtet sich ausschließlich nach der Flugstrecke. Auch bei einem 29-€-Ticket bekommst du die volle Pauschale — sie kann den Ticketpreis um ein Vielfaches übersteigen.

Wie lange kann ich rückwirkend Entschädigung fordern?

Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem Sommer 2023 ist also noch bis Ende 2026 durchsetzbar.

Was gilt bei Streik oder Unwetter?

Bei echten außergewöhnlichen Umständen muss die Airline nicht zahlen — sie muss sie aber konkret beweisen. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen in der Regel nicht dazu. Wir gleichen jeden Fall automatisch mit Wetterdaten ab.

Was kostet mich die Durchsetzung über Flugfair?

Keine Vorkosten: Wir arbeiten auf Erfolgshonorar-Basis (§ 4a RVG). Du zahlst nur, wenn tatsächlich Geld fließt, und siehst vor der Beauftragung transparent, welcher Anteil im Erfolgsfall abgezogen wird.

Bekomme ich auch bei einer Pauschalreise die Entschädigung?

Ja. Die EU-Verordnung gilt auch für Flüge im Rahmen einer Pauschalreise. Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Airline und besteht unabhängig von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter.

Was steht mir zu, während ich am Flughafen warte?

Je nach Strecke ab 2, 3 oder 4 Stunden Wartezeit: Mahlzeiten, Getränke und zwei Telefonate oder E-Mails — bei Verschiebung auf den Folgetag auch Hotel und Transfer. Kauf dir Nötiges selbst, wenn die Airline nichts stellt, und heb die Belege auf.

Mein Abflug verzögert sich um über 5 Stunden — kann ich vom Flug zurücktreten?

Ja. Ab fünf Stunden Abflugverspätung kannst du auf den Flug verzichten und die vollständige Ticketerstattung verlangen — unabhängig davon, ob die Maschine später noch fliegt.

Gilt die Verordnung auch für Flüge außerhalb der EU?

Beim Abflug aus der EU: immer, egal welche Airline. Beim Flug in die EU aus einem Drittstaat: nur, wenn eine EU-Airline fliegt. Der verspätete Rückflug aus New York mit einer US-Airline ist daher nicht geschützt, mit einer EU-Airline schon.

Bekommen Kinder auch die volle Entschädigung?

Ja — jeder Passagier mit eigenem Sitzplatz hat den vollen Anspruch, unabhängig vom Alter und auch bei stark rabattierten Kindertarifen. Nur Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz gehen leer aus.

Die Airline bietet mir einen Gutschein an — soll ich annehmen?

Dein Anspruch ist eine Geldzahlung. Gutscheine sind meist befristet, zweckgebunden und liegen unter dem gesetzlichen Betrag — du musst sie nicht akzeptieren. Und Vorsicht: Manche Gutschein-Annahmen sind mit Verzichtsklauseln verbunden.

Der Flug war nur 2 Stunden 50 Minuten verspätet laut App — lohnt die Prüfung trotzdem?

Ja. Apps zeigen oft die Landezeit, rechtlich zählt aber die Türöffnung — die liegt 5 bis 15 Minuten später. Grenzfälle knapp unter drei Stunden kippen bei genauer Messung erstaunlich oft über die Schwelle.

Porträt von Dr. Saban Sincar, LL.M.

Dr. Saban Sincar, LL.M.

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