Das Wichtigste in Kürze
- Streik des Airline-Personals (Piloten, Kabine): Entschädigung von 250–600 € bleibt in der Regel bestehen — sagt der EuGH
- Streik von Fluglotsen oder Flughafenpersonal: meist außergewöhnlicher Umstand, keine Entschädigung
- Unabhängig von der Streik-Art behältst du immer: Erstattung oder Ersatzflug plus Betreuung am Flughafen
- Die Airline trägt die Beweislast — und muss auch bei fremden Streiks alles Zumutbare tun
- Erfolgshonorar: keine Vorkosten, du zahlst nur, wenn Geld fließt
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- 1.Wann steht mir bei einem Streik eine Entschädigung zu?
- 2.Welche Streik-Art bedeutet was für deinen Anspruch?
- 3.Wie viel Entschädigung bekomme ich bei einem Streik?
- 4.Erstattung oder Ersatzflug: Deine Wahl nach Art. 8
- 5.Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?
- 6.Kann ich mir selbst einen Ersatzflug oder die Bahn buchen?
- 7.Wann bekomme ich trotz Streiks keine Entschädigung?
- 8.Streik angekündigt, Flug noch nicht gestrichen: Was jetzt?
- 9.Große Streikwellen: Auch alte Fälle sind noch Geld wert
- 10.So läuft die Durchsetzung bei uns
- 11.Quellen
Kaum fällt irgendwo in Europa ein Streikwort, streichen Airlines hunderte Flüge — und verweisen betroffene Passagiere auf höhere Gewalt. Doch das ist nur die halbe Wahrheit: Ob dir eine Entschädigung zusteht, hängt fast ausschließlich davon ab, wer streikt. Und die Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf diese Frage fällt für Airlines unbequem aus — für Passagiere dagegen erfreulich. In diesem Ratgeber findest du die vollständige Rechtslage: von der Streik-Arten-Tabelle über deine Betreuungsrechte am Flughafen bis zur Frage, ob du dir selbst die Bahn buchen darfst.
Wann steht mir bei einem Streik eine Entschädigung zu?
Die Grundregel der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 kennt keinen Streik-Sonderfall: Fällt dein Flug aus oder landet er mit mindestens drei Stunden Verspätung, entsteht der Ausgleichsanspruch von 250 bis 600 € — es sei denn, die Airline beweist außergewöhnliche Umstände, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen (Art. 5 Abs. 3).
Jahrelang haben Airlines jeden Streik reflexhaft als solchen außergewöhnlichen Umstand deklariert. Damit hat der EuGH gründlich aufgeräumt — in zwei Grundsatzentscheidungen.
Airhelp gegen SAS (2021): Der Pilotenstreik
Die Piloten der skandinavischen SAS streikten für bessere Tarifbedingungen. Der EuGH entschied: Ein von Gewerkschaften organisierter Streik der eigenen Belegschaft ist Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit einer Airline. Tarifkonflikte sind vorhersehbar, beherrschbar — und damit ihr unternehmerisches Risiko, nicht deins (EuGH, Urt. v. 23.03.2021, C-28/20) [1]. Bemerkenswert deutlich: Selbst die Größe des Streiks ändert daran nichts — auch tagelange, flächendeckende Tarifstreiks bleiben Betriebsrisiko.
Krüsemann gegen TUIfly (2018): Der wilde Streik
Nach der überraschenden Ankündigung einer Umstrukturierung meldete sich die TUIfly-Belegschaft massenhaft krank — ein sogenannter wilder Streik, ganz ohne Gewerkschaft. Auch hier urteilte der EuGH: kein außergewöhnlicher Umstand. Wer als Arbeitgeber Unruhe auslöst, kann sich auf die Folgen nicht berufen (EuGH, Urt. v. 17.04.2018, C-195/17 u. a.) [2]. Die Airline hatte damals tausende Passagiere mit „höherer Gewalt" abgespeist — die Gerichte sahen das anders, rückwirkend für alle Betroffenen.
Warnstreiks und angekündigte Wellen
Auch der Warnstreik — kurz, gewerkschaftlich organisiert, oft nur wenige Stunden — folgt der SAS-Logik: eigenes Personal, eigenes Risiko. Airlines streichen an Warnstreiktagen gern großflächig „vorsorglich"; ob jeder einzelne dieser Flüge wirklich ausfallen musste, ist die entscheidende (und für die Airline unbequeme) Frage.
Die Konsequenz für dich: Bei den allermeisten Airline-Streiks — Piloten, Kabinenpersonal, Bodenpersonal der Fluggesellschaft — bleibt dein Entschädigungsanspruch bestehen.
Welche Streik-Art bedeutet was für deinen Anspruch?
Die entscheidende Tabelle, die Airlines dir nicht zeigen:
| Wer streikt? | Außergewöhnlicher Umstand? | Entschädigung (250–600 €)? |
|---|---|---|
| Piloten der Airline (Gewerkschaftsstreik) | Nein | Ja, in der Regel |
| Kabinen-/Bodenpersonal der Airline | Nein | Ja, in der Regel |
| Belegschaft spontan (wilder Streik) | Nein | Ja, in der Regel |
| Fluglotsen | Ja, meist | Meist nicht |
| Flughafen-/Sicherheitspersonal | Ja, meist | Meist nicht |
| Personal einer anderen Airline | Ja, meist | Meist nicht |
Bei Streiks Dritter — Fluglotsen, Sicherheitskontrolle, Bodenabfertigung des Flughafens — kann die Airline tatsächlich wenig ausrichten. Das ist regelmäßig ein außergewöhnlicher Umstand. Aber Achtung: Auch dann ist die Airline nicht aus dem Schneider, wenn sie die zumutbaren Maßnahmen verschlafen hat. Dazu unten mehr.
Wie viel Entschädigung bekomme ich bei einem Streik?
Gilt der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand, greifen die normalen Pauschalen nach Art. 7 — gestaffelt nach der Großkreis-Distanz deines Fluges:
| Flugstrecke | Beispiel | Entschädigung pro Person |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | Düsseldorf–Mallorca | 250 € |
| 1.500–3.500 km | Köln–Antalya | 400 € |
| über 3.500 km | Düsseldorf–New York | 600 € |
Der Ticketpreis spielt keine Rolle, und der Anspruch gilt pro Person — auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz.
Rechenbeispiel: Familie Yilmaz — zwei Erwachsene, zwei Kinder — will von Düsseldorf nach Antalya. Der Flug wird am Streiktag der Kabinengewerkschaft annulliert, der Ersatzflug geht erst am Folgetag. Anspruch: 4 × 400 € = 1.600 € — zusätzlich zu Hotel und Verpflegung, die die Airline stellen muss.
Eine Kürzung um 50 % ist nur zulässig, wenn dich ein angebotener Ersatzflug mit begrenzter Zusatzverspätung ans Ziel bringt (bei Mittelstrecke maximal 3 Stunden später, bei Langstrecke maximal 4).
Erstattung oder Ersatzflug: Deine Wahl nach Art. 8
Unabhängig von der Entschädigung — und unabhängig von der Streik-Art! — hast du bei jeder Annullierung die Wahl:
- Vollständige Ticketerstattung binnen sieben Tagen. Ist die Reise durch den Ausfall sinnlos geworden (das Meeting vorbei, die Kreuzfahrt abgelegt), umfasst das auch den kostenlosen Rückflug zum Ausgangspunkt.
- Ersatzbeförderung zum Endziel — schnellstmöglich, notfalls mit anderen Airlines, oder zu einem späteren Wunschtermin.
Die Gutschein-Falle: In Streikwellen verschicken Airlines gern großzügig klingende Gutschein-Angebote. Du musst keinen Gutschein akzeptieren — die Erstattung ist eine Geldzahlung, alles andere braucht deine ausdrückliche Zustimmung. Und ein angenommener Gutschein macht die Durchsetzung weiterer Ansprüche oft unnötig kompliziert.
Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?
Die Betreuungsleistungen nach Art. 9 gelten bei jedem Streik — auch beim Fluglotsenstreik, der die Entschädigung ausschließt. Sie greifen gestaffelt nach Strecke und Wartezeit:
| Flugstrecke | Betreuung ab Wartezeit von |
|---|---|
| bis 1.500 km | 2 Stunden |
| 1.500–3.500 km | 3 Stunden |
| über 3.500 km | 4 Stunden |
Konkret schuldet dir die Airline dann: Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails, und bei Verschiebung auf den Folgetag Hotelunterbringung samt Transfer. Stellt die Airline nichts, kauf das Nötige selbst und heb die Belege auf — angemessene Auslagen muss sie erstatten. Champagner-Dinner allerdings nicht.
Kann ich mir selbst einen Ersatzflug oder die Bahn buchen?
Ja — unter einer Bedingung: Die Airline muss ihre Pflicht zur Ersatzbeförderung zunächst verletzt haben. Bietet sie dir trotz Nachfrage keine zumutbare Alternative „zum frühestmöglichen Zeitpunkt" an, darfst du dir selbst helfen:
- Ersatzflug einer anderen Airline in vergleichbarer Klasse
- Bahnticket, wenn das Ziel so erreichbar ist
- Mietwagen in angemessenen Fällen
Die notwendigen Mehrkosten holst du dir als Schadensersatz zurück. Wichtig: erst die Airline auffordern (nachweisbar, z. B. per Mail mit Screenshot der Wartezeit), dann buchen, alle Belege sichern und die Kosten im Rahmen des Vernünftigen halten. First-Class-Upgrades bezahlt dir niemand.
Wann bekomme ich trotz Streiks keine Entschädigung?
Ganz ohne Anspruch bleibst du nur, wenn beides zusammenkommt:
- Der Streik lag außerhalb der Kontrolle der Airline (Fluglotsen, Flughafenpersonal) und
- die Airline hat alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um deinen Flug trotzdem durchzuführen oder dich zügig umzubuchen.
Beides muss die Airline beweisen — Flug für Flug. Genau daran scheitern die pauschalen vorsorglichen Massenstreichungen, mit denen Airlines vor Streiktagen ihre Flugpläne ausdünnen: Für jeden einzelnen gestrichenen Flug muss dargelegt werden, warum gerade er nicht durchführbar war. Wer am Streiktag Maschinen derselben Airline auf derselben Strecke fliegen sieht, hat gute Karten — und wir sehen das in unseren Flugdaten schwarz auf weiß.
Ebenfalls anspruchsfrei: Flüge, die mehr als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurden. Dann gelten die allgemeinen Regeln aus dem Ratgeber Flugausfall.
Streik angekündigt, Flug noch nicht gestrichen: Was jetzt?
Die Gewerkschaft hat für deinen Reisetag zum Ausstand aufgerufen, aber dein Flug steht noch im Plan? Dann gilt: Ruhe bewahren und nicht selbst stornieren. Wer von sich aus storniert, gibt seine Ansprüche auf — Entschädigung und Erstattung setzen voraus, dass die Airline den Flug streicht oder massiv verspätet.
Sinnvoll ist stattdessen:
- Umbuchungsangebote prüfen: Viele Airlines bieten vor Streiktagen kostenlose Umbuchungen an — das kann die Reise retten, ohne Rechte zu kosten
- Flugstatus engmaschig verfolgen und Screenshots vom Verlauf sichern
- Am Flugtag zum Flughafen, solange der Flug nicht offiziell annulliert ist — sonst riskierst du ein „nicht erschienen"
- Nach der Streichung: Rechte geltend machen wie oben beschrieben
Große Streikwellen: Auch alte Fälle sind noch Geld wert
Ob Pilotenstreiks, Kabinen-Tarifkonflikte oder die großen Warnstreik-Wellen an deutschen Flughäfen der vergangenen Jahre: Ansprüche aus Streik-Annullierungen verjähren erst drei Jahre nach Ende des Flugjahres (§§ 195, 199 BGB).
| Dein Streik-Flug war im Jahr … | Durchsetzbar bis |
|---|---|
| 2024 | 31.12.2027 |
| 2025 | 31.12.2028 |
| 2026 | 31.12.2029 |
Es lohnt sich also, auch ältere Reiseunterlagen noch einmal durchzugehen — besonders, wenn damals das eigene Personal der Airline gestreikt hat.
So läuft die Durchsetzung bei uns
- Flugnummer und Datum eingeben — unser System kennt die Streiktage und die tatsächlichen Flugbewegungen
- Juristische Ersteinschätzung: Wir ordnen die Streik-Art ein und prüfen die Ausreden-Lage anhand eigener Daten
- Unsere Kanzlei fordert die Airline zur Zahlung auf — und klagt, wenn sie mauert
- Auszahlung an dich, abzüglich des vorab vereinbarten Erfolgshonorars — keine Vorkosten, Zahlung nur bei Erfolg
Quellen
- EuGH, Urteil vom 23.03.2021, Rs. C-28/20 (Airhelp/SAS) — curia.europa.eu
- EuGH, Urteil vom 17.04.2018, verb. Rs. C-195/17 u. a. (Krüsemann/TUIfly) — curia.europa.eu
- EuGH, Urteil vom 04.05.2017, Rs. C-315/15 (Pešková — Maßstab zumutbarer Maßnahmen) — curia.europa.eu
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 5, 6, 7, 8, 9 — eur-lex.europa.eu
Die Verspätungslage — gerade jetzt
Unser System bewertet Ankünfte live nach EU-VO 261/2004. Jede Zeile mit Betrag ist ein entstandener Anspruch — vielleicht ist deiner dabei:
| FLUG | VON | NACH | PLAN | STATUS | ANSPRUCH |
|---|---|---|---|---|---|
| LH 690 | Tel Aviv (TLV) | FRA | 20:15 | VERSPÄTET +14:20 | +14:20 |
| UA 961 | New York (EWR) | DUS | 12:40 | VERSPÄTET +4:05 | +4:05 |
| EW 9585 | Palma (PMI) | DUS | 14:05 | VERSPÄTET +3:41 | +3:41 |
| PC 1004 | Istanbul (SAW) | CGN | 15:10 | VERSPÄTET +3:10 | +3:10 |
| X3 2312 | Antalya (AYT) | MUC | 15:35 | ANNULLIERT | 400 € |
| W6 1350 | Skopje (SKP) | BER | 16:45 | VERSPÄTET +3:06 | +3:06 |
| EW 463 | Rom (FCO) | CGN | 16:20 | VERSPÄTET +2:12 | kein Anspruch |
| LH 2030 | München (MUC) | DUS | 13:50 | GELANDET +12 MIN | kein Anspruch |
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung: 250–600 € nach EU-VO 261/2004 · Live aus unserer eigenen Flugdatenerfassung
Häufige Fragen
Gibt es bei einem Pilotenstreik Entschädigung?
In der Regel ja. Der EuGH stuft Streiks des eigenen Airline-Personals als Teil des normalen Betriebsrisikos ein — die Entschädigung von 250–600 € bleibt bestehen.
Und wenn die Fluglotsen streiken?
Das ist meist ein außergewöhnlicher Umstand — die Entschädigung entfällt dann in der Regel. Erstattung oder Ersatzflug plus Betreuung am Flughafen stehen dir trotzdem zu.
Die Airline hat meinen Flug vorsorglich gestrichen, obwohl er vielleicht geflogen wäre — zählt das?
Vorsorgliche Massenstreichungen sind angreifbar: Die Airline muss für jeden einzelnen Flug beweisen, dass der Streik ihn tatsächlich unvermeidbar gemacht hat. Genau hier lohnt die anwaltliche Prüfung.
Kann ich mir bei Streik selbst einen Ersatzflug buchen?
Ja, wenn die Airline keine zumutbare Ersatzbeförderung organisiert. Die notwendigen Kosten kannst du als Schadensersatz geltend machen — Belege unbedingt aufbewahren.
Wie lange kann ich Streik-Fälle rückwirkend geltend machen?
Drei Jahre ab Ende des Flugjahres. Auch die großen Streikwellen vergangener Jahre können sich also noch lohnen.
Der Streik ist angekündigt — soll ich meinen Flug selbst stornieren?
Nein. Wer selbst storniert, verliert Entschädigung und Erstattungsansprüche. Warte ab, ob die Airline streicht, oder nutze ihre kostenlosen Umbuchungsangebote — die kosten dich keine Rechte.
Bekomme ich bei einem Streik ein Hotel gestellt?
Ja, wenn sich dein Flug auf den Folgetag verschiebt — inklusive Transfer zwischen Flughafen und Hotel. Das gilt bei jeder Streik-Art, auch beim Fluglotsenstreik.
Die Airline hat vor dem Streiktag pauschal hunderte Flüge gestrichen — ist das angreifbar?
Häufig ja. Die Airline muss für jeden einzelnen Flug beweisen, dass der Streik ihn unvermeidbar machte. Flogen am selben Tag vergleichbare Maschinen, wackelt die Ausrede — das prüfen wir anhand unserer eigenen Flugdaten.

Dr. Saban Sincar, LL.M.
Rechtsanwalt
Dieser Ratgeber wurde anwaltlich geprüft. Er informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall — deinen konkreten Flug prüfen wir kostenlos.
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